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- Sturmholzaufarbeitung
Qualitätsstandards in der Sturmholzaufarbeitung
Die Aufarbeitung von Sturmholz stellt hohe Anforderungen an die
Organisation, Aufarbeitung und Logistik. Bei größeren Kalamitäten
besteht immer die Gefahr, dass insbesondere während der Aufarbeitung
die Unfallverhütungsvorschriften und die geltenden Standards (z.B.
PEFC- oder FSC-Richtlinien, Qualitätsstandards für die pflegliche
Holzernte, Feinerschließungsrichtlinien) nicht oder nur unzureichend
eingehalten werden. Besonders bei der Arbeitssicherheit und bei der
Befahrung von Waldböden werden oft „Kompromisse“ zugunsten einer
vermeintlich schnelleren und kostengünstigeren Aufarbeitung der
Sturmflächen eingegangen. Das (teilweise extrem hohe) Unfallrisiko und
die langfristigen ökologischen Schäden durch flächige Befahrung, die
daraus resultieren, lassen sich aber durch eine gute Planung und
Arbeitsvorbereitung sowie die Wahl eines geeigneten Arbeitsverfahrens
auf ein Mindestmaß reduzieren. Manche „preiswerte“ Aufarbeitung
entpuppt sich im Nachhinein als teure Angelegenheit, wenn die Folgen
von Arbeitsunfällen und Langzeitschäden mit eingerechnet werden.
Die bei der Sturmholzaufarbeitung eingesetzten Arbeitsverfahren müssen
den folgenden Anforderungen genügen:
(Quelle: Odenthal-Kahabka, J.
(2005): Handreichung Sturmschadensbewältigung. Hrsg.
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg und Landesforsten
Rheinland-Pfalz)
- Die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter
genießt oberste Priorität
- Einsatz von geeigneter Maschinentechnik zur Vermeidung/Reduzierung motormanueller Aufarbeitung im Verhau
- Einsatz von Maschinen, die dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Sicherheitsausrüstung, Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten)
- Durchführung von speziellen UVV-Schulungen vor der Sturmholzaufarbeitung (Schulungsnachweis bei Unternehmern)
- Ausstattung der Mitarbeiter mit PSA
- Ausstattung aller Mitarbeiter mit Notruf- und Kommunikationssystemen (z.B. Kommunikation Maschinenführer - Forstwirt)
- Die pflegliche Aufarbeitung hat auch
bei flächigem Sturmholzanfall Vorrang
- Keine flächige Befahrung der Sturmflächen bei der Aufarbeitung, dem Entzerren und ggf. der Flächenräumung
- Keine Unterschreitung des Rückegassenabstands von mindestens 20 m
- Weitgehende Nutzung eines bestehenden Feinerschließungsnetzes
- Erhalt der technischen Befahrbarkeit und Vermeidung von Erosionsschäden
- Erhalt vorhandener standortsgerechter Verjüngung (Naturverjüngung, Vor-/Unterbau)
Für jede Situation gibt es Arbeitsverfahren, die optimal geeignet sind.
Steht die erforderliche Technik (z.B. Raupenvollernter) nicht zur
Verfügung, können die Arbeitsverfahren auf die vorhandene
Maschinentechnik soweit angepasst werden, dass trotzdem eine
größtmögliche Arbeitssicherheit und Pfleglichkeit gewährleistet werden
kann.
Das Beispiel von geeigneten Arbeitsverfahren in ebenem Gelände bis 30 %
Hangneigung, bei denen das motormanuelle Abstocken im Verhau möglichst
vermieden oder reduziert bzw. durch entsprechende Absicherung
entschärft wird und gleichzeitig ein Rückegassenabstand von mindestens
20 m eingehalten werden kann, soll dies zeigen.
(Quelle: Odenthal-Kahabka, J. (2005): Handreichung Sturmschadensbewältigung
Hrsg. Landesforstverwaltung Baden-Württemberg und Landesforsten Rheinland-Pfalz)
Mittelstarkes Holz bis 40 cm BHD
Zwischenblock (bei RG-Abstand > 20 m): motormanuelles Abstocken, Entzerren und Vorliefern mit Seilschlepper, Entasten und Einschneiden mit Kranvollernter auf der RG, Rücken mit Klemmbank- oder Tragschlepper
Starkholz > 40 cm BHD